So schnell wird sich daran wohl auch nichts ändern. Eben erst hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage von Umwelt- und Verkehrsverbänden abgewiesen und überlangen Gigalinern auf bestimmten Routen freie Fahrt gewährt.
Die Regelzulassung dieser bis zu 25,25 Meter langen Gespanne verstoße nicht gegen EU-Recht, hieß es.