Eigener Inhalt Der böse Blick

Wolfgang Plank

Einstellungen per Display können Bußgeld kosten, urteilt das OLG Karlsruhe. Für viele Autobauer ein Problem ...

 
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Waren das Zeiten: Wollte man die Heizung im Auto wärmer und das Gebläse stärker haben, schob oder drehte man an Reglern, für die Lautstärke des Radios genügten ebenfalls Daumen und Zeigefinger. Heutzutage beherrschen Touchscreens das Cockpit. Das sieht aufgeräumt aus und modern obendrein – hat aber zur Folge, dass man für Kleinigkeiten gerne mal diverse Etagen unterhalb der gekachelten Oberfläche aufsuchen muss.

Im Stand mag derlei bloß lästig sein, während der Fahrt wird schnell ein Problem daraus. Und je schneller, umso gefährlicher. Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden lang auf einen Bildschirm starrt, legt in der Zeit schon fast 30 Meter zurück – bei Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn vergehen im Blindflug bereits 72 Meter. Es hat schon gute Gründe, warum das Tippen von Whatsapp-Nachrichten während der Fahrt verboten ist.

Was aber, wenn man gar nicht grob fahrlässig Kommunikation betreibt, sondern bloß sein Auto bedient? Und wenn es dabei noch nicht mal um ein paar Nuancen Komfort geht, sondern schlicht um Sicherheit? Ein Urteil zu einem Unfall vom März 2019 dürfte die Hersteller in dieser Frage gehörig aufschrecken. Erstmals hat ein Gericht die Bedienung einer ausschließlichen Fahrzeugfunktion als Verstoß angesehen.

Die Sache nahm ihren fatalen Verlauf, als der Fahrer eines Tesla versuchte, die Geschwindigkeit seines Scheibenwischers einzustellen. Sein Pech: Für das angemessene Intervall bedarf es modellbedingt der Visite in einem Untermenü – doch kaum tippte der Mann los, kam er auch schon von der Straße ab und fuhr gegen mehrere Bäume. Klarer Fall, urteilte das Amtsgericht Karlsruhe: Handy am Steuer samt Sachbeschädigung – macht 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Urteil dieser Tage. Auch Touchscreens, heißt es dort, seien im sogenannten Handy-Paragraphen der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich genannt. Es sei zwar nicht verboten ein sicherheitsrelevantes Teil während der Fahrt einzustellen, es komme aber sehr wohl auf die Vorgehensweise an. Heißt im Klartext: Ein kurzer Blick zum Bildschirm ist okay – sich zu lange von der Straße zu wenden eben nicht. Maßgebend sind immer die Umstände. An der roten Ampel geht mehr als auf der Autobahn.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, die Auswahl des Wisch-Intervalls per Untermenü erfordere im Vergleich zu herkömmlichen Hebeln und Schaltern eine längere Blickzuwendung und damit zu viel Aufmerksamkeit. Ein Urteil von Gewicht. Nur wenn es die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet sähe, könnte ein Oberlandesgericht noch den Bundesgerichtshof anrufen.

Es sollten also nicht bloß Tesla-Fahrer gewarnt sein. Und selbstverständlich geraten auch die Autobauer unter Druck. Klimaanlagen, Sitzheizungen, Navigationssysteme und diverse Assistenten können schließlich bei vielen Herstellern aktuell nur via Display eingestellt werden. Der ADAC fordert daher, alle für die Sicherheit wichtigen Funktionen wie Licht, Blinker, Scheibenwischer und Spiegelneigung müssten bedient werden können, ohne den Blick vom Verkehr zu nehmen.

Auch ein Grund, warum viele Autobauer auf akustische Steuerung setzen. Der Dialog, so die Überzeugung, verlange weniger Aufmerksamkeit als jede Art von Gefummel. Doch eine Ideallösung ist auch das nicht. Untersuchungen der Universität Utah legen dar, dass selbst Spracheingaben ablenken und in der Folge die Reaktion vermindern. Ältere Fahrer, heißt es, seien hier besonders stark herausgefordert.

Wissenschaftler raten deshalb, sich stärker an menschlichen Beifahrern zu orientieren – die in brenzligen Situationen meist die Klappe halten. Intelligente Sprachsysteme müssten erkennen, wann sie sich einschalten dürfen oder eine Rückmeldung verlangen – und wann sie den Fahrer eher verwirren. Würden etwa Sensoren und Kameras dichten Verkehr erkennen, müsse Kommunikation unterbleiben.

Womöglich war die Zeit schlichter Schalter doch nicht so schlecht …

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