„Schreibt bloß nicht, dass wir Musik gespielt haben“, lautet ein Satz, der nicht selten am Rand diverser Publikumsveranstaltungen fällt, ergänzt um den Hinweis, dass man dann die Gema an der Backe hätte. Hinter den vier Buchstaben steht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, die an sich dafür Sorge trägt, dass die Künstler zu ihrem Recht, sprich finanziellen Ansprüchen kommen. In der Regel schickte das Unternehmen dann an Veranstalter Rechnungen, egal ob es sich um professionelle Agenturen oder eingetragene Vereine handelt.
Ehrenamt Gema-Entlastung wäre höchst willkommen
Andreas Beer, Madlen Pfeifer und 14.06.2023 - 16:39 Uhr