Ebern 40-Jähriger mit 1,59 Promille am Steuer

Es war eine Einkaufsfahrt mit Folgen: Nur einen Kilometer wollte ein nun angeklagter Mann fahren. Dabei erwischte ihn jedoch die Polizei.

 
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Ebern - Weil er am 8. Mai dieses Jahres gegen 17.30 Uhr mit 1,59 Promille Alkohol in der Blutbahn in Ebern Auto gefahren ist, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 40-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Seinen Führerschein kann er frühestens in sieben Monaten neu beantragen.

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Auf der Anklagebank bezeichnete der Angeklagte seine Tat als "Blödsinn". Er habe nur rund einen Kilometer weit fahren wollen, um einzukaufen. Weit kam er nicht. Nach etwas mehr als 100 Metern Fahrstrecke wurde er von einer Polizeistreife angehalten.

Da die Beamten Alkoholgeruch feststellten, wurde eine Blutprobe angeordnet, die den hohen Wert im Bereich der "absoluten Fahruntüchtigkeit" (über 1,1 Promille) ergab. Der 40-Jährige musste seinen Führerschein abgeben. Er erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, weshalb er zum ersten Mal in seinem Leben sich vor Gericht verantworten musste.

Der Einspruch war auf die Rechtsfolgen, sprich auf die Höhe der Strafe, beschränkt. Richterin Kerstin Leitsch rückte jedoch weder von der Anzahl von 40 Tagessätzen noch von der Dauer der Fahrsperre ab. Sie reduzierte lediglich die Tagessatzhöhe auf zehn Euro, entsprechend dem derzeitigen Einkommen des Angeklagten.

Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 300 Euro sowie eine Fahrsperre von noch sechs Monaten gefordert. Es habe sich aufgrund der Kürze der Fahrstrecke um eine "übersichtliche Gefährdung" des Straßenverkehrs gehandelt, argumentierte er.

Die Vorsitzende sah dies anders. Der Angeklagte sei schließlich auf einer öffentlichen Straße und nicht etwa auf einem Privatparkplatz unterwegs gewesen. "Die Gefährdung war gegeben", redete sie dem Angeklagten ins Gewissen, der das Urteil akzeptierte. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. msch