Falschparker von gemieteten E-Scootern müssen erst ermittelt werden. Doch oft geben die Vermieter nicht ausreichend Daten an die Behörden weiter, wenn diese ein Bußgeld eintreiben wollen. In so einem Fall müssen die Roller-Vermieter im Zweifel selbst zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.(Az.: 297 OWi 812/23)