Wenn der Energieversorger den Preis erhöht, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Darüber muss der Anbieter sie informieren. Bis zu dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, haben sie Zeit, zu kündigen. Bundesnetzagentur stellen online auf ihren jeweiligen Webseiten Musterschreiben zur Sonderkündigung bereit.