Der Freistaat Thüringen verzichtet darauf, den Rechtsstreit mit dem früheren Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) um dessen Bezüge fortzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte Machnig im Berufungsverfahren Recht gegeben. Dagegen hätte der Freistaat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen müssen, um das Verfahren weiterzuführen. Ein Sprecher des Finanzministeriums teilte auf Nachfrage jedoch mit: „Das Land hat die Urteilsgründe intensiv geprüft und ist im Ergebnis der Prüfung gegen das OVG-Urteil nicht weiter vorgegangen.“