Einiges, sagt der Vorsitzende der Kammer für Disziplinarsachen des Landes am Verwaltungsgericht Meiningen schon zu Beginn der Verhandlung, was zum streitigen Fall zu sagen sei, „wird dem Ministerium nicht gefallen“. Im Namen des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat der Freistaat Thüringen Disziplinarklage erhoben und beantragt, einen Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Der Mann, Jahrgang 1967, Dienstgrad Justizvollzugsobersekretär, soll gegenüber mehreren jugendlichen Gefangenen Gewalt angewendet haben – zu Boden gebracht, ein Klaps auf den Hinterkopf, ein Schlag gegen den Oberarm, ein ans Bein geworfenes Holzscheit, ein Tritt gegen das Schienbein. Er soll sich krank gemeldet, aber entgegen einer Anweisung nicht zum Amtsarzt gegangen sein, seine Dienststelle über nichts informiert, auf Anrufe und Schreiben nicht reagiert haben. An der deutschen Meisterschaft in seiner Sportart soll er in dieser Zeit aber teilgenommen haben – nachweislich mit einigem Erfolg.