Oberweißbach - Den Beamten teilte er am Montag mit, dass er es auf einem Online-Verkaufsportal gefunden habe. Zudem gab er in "vorgetäuschter Kaufabsicht" Interesse dem Verkäufer an. Nur kurze Zeit später konnte der Geschädigte zusammen mit den Beamten sein Fahrrad, das ihm Tage zuvor aus der Garage entwendet worden war, zweifelsfrei bei den dreisten Verkäufern sichern. Nachdem er einen Eigentumsnachweis erbracht hatte, bekam er sein Rad wieder. Zwei Oberweißbacher im Alter von jeweils 22 Jahren müssen sich nun allerdings wegen des Fahrraddiebstahls verantworten. cob