Offiziell ist es das Kind, das klagt, gegen den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Es ist fünf Jahre alt, seit mehr als einem Jahr darf es die Kindertagesstätte, die es vorher besucht hatte, nicht mehr betreten. Weil seine Eltern nicht nachweisen können – und wollen –, dass das Kind gegen Masern geimpft ist. Tatsächlich vertreten die Eltern die Klage, zur Erörterung der Sache am Verwaltungsgericht in Meiningen kommt die Mutter des Kindes, ein Rechtsanwalt spricht für sie. Es geht darum, dass die Eltern das Betretungsverbot, das der Landkreis erlassen hat, aufgehoben sehen wollen. Auf beiden Seiten – Kläger und Beklagte – ist und bleibt die Tonlage der Argumentation gereizt.