Bundestagsabgeordnete haben „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ – so steht es im Artikel 48 des Grundgesetzes. Wo auch das „Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel“ verankert ist. Schon dieser Satz ist dazu geeignet, Neidreflexe auszulösen.