Bundestagsabgeordnete haben „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ – so steht es im Artikel 48 des Grundgesetzes. Wo auch das „Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel“ verankert ist. Schon dieser Satz ist dazu geeignet, Neidreflexe auszulösen.
Diäten für Abgeordnete Verzicht wäre angemessen
Stephan Sohr 26.05.2026 - 07:54 Uhr