DGB mahnt Minijobs an Minijob führt viele in berufliche Sackgasse

Immer mehr Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Jobs vom Arbeitsmarkt. Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Vor allem im Gastgewerbe sind Minijobs noch immer weit verbreitet. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB Thüringen mitteilt, verdrängen besonders in Kleinbetrieben Minijobs sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Demnach waren Ende Juni 2021 im Ilm-Kreis in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 27,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse Minijobs. Über alle Betriebsgrößen hinweg waren es 12 Prozent. In größeren Betrieben mit 250 und mehr Beschäftigten waren hingegen nur 4,0 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse geringfügig entlohnt. Insgesamt gab es im Ilm-Kreis 39 033 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 5 354 Minijobs. Das gehe aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für den Deutschen Gewerkschaftsbund hervor, heißt es weiter.

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„Die Daten zeigen: Minijobs verdrängen gute, sozial abgesicherte Arbeit. Sie sind kein Sprungbrett, sondern für viele Menschen eine berufliche Sackgasse, vor allem in kleineren Unternehmen. Gerade in kleineren Betrieben ändert sich das durch die geplante Reform nicht automatisch. Zwar setzen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr sprunghaft ein, wenn die Minijobgrenze überschritten wird. Für Beschäftigte wird es also etwas attraktiver als bislang, mehr zu arbeiten. Doch in kleineren Betrieben sind es oft die Arbeitgeber, die auf Minijobs setzen“, sagt Peter Hopf, Vorsitzender des DGB Kreisverbandes Ilm-Kreis.

Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Den negativen Effekt der Minijobs weist eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach: Demzufolge verdrängen Minijobs in Kleinbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten knapp 500 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Ein zusätzlicher Minijob ersetzt dort im Mittel eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle. Anders, als oft behauptet, sind Minijobs also kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern eine Sackgasse. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Geringfügig Beschäftigten fehlt außerdem weitgehend der Schutz der Sozialversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sie sich gegen die im Minijob optionale Rentenversicherungspflicht, kann sich dies nachteilig auf Rentenansprüche und andere Leistungen der Rentenversicherung auswirken. „Minijobs sind viel zu oft sicheres Ticket in die Altersarmut“, mahnt Hopf.

„Wenn es noch eines Beweises bedurfte, wie fatal die fehlende soziale Absicherung im Minijob sein kann – die Pandemie hat die Folgen eindrücklich aufgezeigt. 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren – ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs sogar noch ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Hopf.

Der DGB setzt sich seit langem dafür ein, dass Menschen, die in Minijobs arbeiten, künftig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen und besser sozial abgesichert werden. Der DGB fordert deshalb, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und dabei die Beschäftigten finanziell zu entlasten. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten, sodass noch mehr Menschen ohne umfassenden Sozialversicherungsschutz arbeiten als bislang.