Karlsruhe - Hohe Stromkosten für Verbraucher auf der einen Seite, satte Gewinne für manche Stromerzeuger auf der anderen Seite - in der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise ließ der Bund teils sogenannte Überschusserlöse von Ökostromerzeugern abschöpfen. Das war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser besonderen Ausnahmesituation rechtens. Das höchste deutsche Gericht wies Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen gegen die im Rahmen der Strompreisbremse eingeführte Regelung zurück.