Für 1&1 könnte es bei Sanktionen teuer werden
Die krasseste Verfehlung der Ausbaupflichten stammt nicht von den drei etablierten Netzbetreibern, sondern vom Neueinsteiger 1&1. Diese Firma hatte 2019 erstmals Frequenzen ersteigert und baut derzeit ihr erstes eigenes Handynetz auf - bisher verkauft 1&1 Handyverträge, bei denen die Kunden vor allem mit dem O2-Netz verbunden sind. Dafür zahlt 1&1 Miete an O2. Der Konzern aus Montabaur hätte zum Jahreswechsel 1000 5G-Stationen aktiviert haben müssen, tatsächlich waren es aber nur fünf. 1&1 begründete dies mit Lieferproblemen bei einem Baupartner. Im Sommer 2023 will 1&1 die 1000 erreichen. Sollte 1&1 sanktioniert werden, könnte es teuer werden.
Allerdings ist offen, ob die Bundesnetzagentur überhaupt Buß- oder Zwangsgelder verhängt. Nach der Frequenzauktion 2015 hielt ebenfalls kein einziger Netzbetreiber alle Verpflichtungen ein - besonders Telefónica (O2) offenbarte damals gravierende Defizite. Auch damals drohte die Regulierungsbehörde Sanktionen an, drückte am Ende aber beide Augen zu.
Wie konsequent bleibt die Behörde am Ende?
So könnte es auch dieses Mal sein. In dem Schreiben an den Beirat, der an diesem Montag tagt, heißt es: "Bei einer Verhängung von Sanktionen findet eine Gesamtbetrachtung statt, bei der der jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist." Der Satz lässt Interpretationsspielraum zu. Gut möglich, dass die Behörde auch dieses Mal wieder nur eine Drohung ausspricht, um den Druck zu erhöhen, am Ende aber auf das Sanktionsschwert verzichtet.
Allerdings sollten sich die Telekommunikationsfirmen hierbei nicht zu sicher sein. Denn an der Spitze der Regulierungsbehörde sitzt inzwischen Klaus Müller, der vorher den Bundesverband der Verbraucherzentralen geleitet hat. Er ist bekannt dafür, dass er Verbraucherschutz-Belange stärker im Blick hat als sein Vorgänger - statt auf einen Rechtsstreit mit Unternehmen zu verzichten, könnte die Behörde ihn diesmal eingehen und Sanktionen durchsetzen wollen.