München/Reichling (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München hat es der Gemeinde Reichling untersagt, Demonstranten gegen geplante Gasbohrungen in der Gemeinde, als "diese Terroristen" zu bezeichnen. Das Gericht droht in seinem Beschluss vom 6. Juni ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte diese Anweisung nicht beachtet werden. Geklagt hatte der Veranstalter einer Demonstration, die sich gegen die Bohrpläne im in dem kleinen Ort im Landkreis Landsberg am Lech gerichtet hatte. Der vorläufige Beschluss gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.