Eine Frau aus Ostthüringen kann wieder darauf hoffen, für in der DDR erlittenes Unrecht wenigstens eine symbolische Entschädigung zu bekommen. Der Fall wurde im Herbst 2024 vor dem Verwaltungsgericht Meiningen verhandelt. Geklagt hatte die Tochter eines SED-Opfers. Sie wollte die Zahlung von 1500 Euro erreichen, die das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz vorsieht.
DDR-Unrecht Kippt Bundesgericht ein Meininger Urteil?
Eike Kellermann 27.01.2026 - 14:55 Uhr