Die Anweisung des Datenschutzbeauftragten in dem umstrittenen Bescheid waren laut Urteil zu weitreichend. Der Datenschutzbeauftragte hatte das Innenministerium die datenschutzrechtliche Anweisung erteilt, neben den Kontaktdaten des Fragesteller hinaus zusätzliche personenbezogene Daten nur dann zu verarbeiten, wenn der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen sein wird. Oder wenn Gebühren anfallen. Dies führe aber dazu, so das OVG in seiner Urteilsbegründung, dass die Datenverarbeitung in Fällen verboten wird, bei denen sie gerechtfertigt sein könnte.
In diesem Fall ließ das OVG keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Arne Semsrott von fragdenstaat.de sagte nach dem Urteil der Deutschen Presse-Agentur: "Daten darf das Ministerium nur erheben, wenn dies erforderlich ist, in diesem Fall offensichtlich nicht. Jetzt muss das Ministerium endlich seine Blockade aufheben und die Transparenz-Versprechen der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag einlösen!"
Nach eigenen Angaben ist fragdenstaat.de eine gemeinnützige Transparenzinitiative, über die Anfragen an alle deutschen und EU-Behörden gestellt werden können. Seit 2011 gab es 212.117 Anfragen von 102.544 Personen. Pro Jahr sind das knapp 30.000 Anfragen. Pro Woche entspricht das einer Zahl von rund 700.
Die Gerichte in NRW sind zuständig, weil der Datenschutzbeauftragte seinen Dienstsitz in Bonn hat.