Bushalt Zella-Mehlis Dachdecker stürzt vier Meter tief: schwer verletzt

Trotz Fangschutz ist am Donnerstag ein Dachdecker abgestürzt. Foto: /M. Bauroth

Bei einem Arbeitsunfall am neuen Busbahnhof in Zella-Mehlis hat sich ein Dachdecker schwer verletzt. Er stürzte aus vier Metern Höhe ab, obwohl ein Sicherungsnetz vorhanden war.

 
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Zella-Mehlis - Erst seit wenigen Tagen sind die künftigen Bussteige am ÖPNV-Verknüpfungspunkt in Zella-Mehlis überdacht. In der vergangenen Woche sind die Tragschalen, die unterseitig mit Streckmetall verkleidet werden, montiert worden. Dabei hat sich ein Dachdecker schwer verletzt, der trotz eines vorhandenen Sicherheitsnetzes aus vier Metern Höhe abgestürzt ist.

Laut Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz in Suhl, hat sich der Arbeitsunfall am vergangenen Donnerstagvormittag ereignet und ist dem Amt kurz danach von der Polizei gemeldet worden. Demnach ist der Verunglückte ein 40 Jahre alter Dachdecker, der bei einer Firma aus Saalfeld beschäftigt ist. Den Unfallhergang beschreibt Verena Meyer, Leiterin des Präsidialstabs und Pressesprecherin des Amtes in Suhl, so, dass „beim Montieren von Dachplatten der Verunfallte aus ungefähr vier Metern Höhe auf einen Betonfußboden gestürzt ist. Er hat sich dabei schwere Verletzungen an beiden Beinen zugezogen.“ Als Ursache wird ein nicht sachgerecht befestigtes Sicherheitsnetz vermutet, heißt es auf Anfrage von „Freies Wort“ weiter, ebenso, dass die genauen Ursachen derzeit noch ermittelt werden. „Unsere zuständige Kontrollbeauftragte untersucht den Unfall zusammen mit der Berufsgenossenschaft Bau.“

Generell wird das Amt für Arbeitsschutz nach einem Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers seitens der Polizei in Kenntnis gesetzt, wobei deren erster Ansprechpartner stets der Arbeitgeber ist. Denn der Sitz der Firma, in der die verunfallte Person angestellt ist, entscheidet darüber, welche Arbeitsschutz-Behörde zuständig ist. „Wo ein Arbeitsunfall passiert, sagt also nichts darüber aus, in wessen Arbeitsschutzzuständigkeit er fällt“, erklärt Verena Meyer. Der zuständige Kontrollbeauftragte tritt an den Arbeitgeber heran, an den jeweiligen Bauleiter und wenn vorhanden, auch an die Sicherheitsfachkraft. In der Regel erfolgt für die Untersuchung eines Arbeitsunfalls auch eine Begehung vor Ort.

„Dabei geht es nicht um die Frage der Schuld,sondern darum, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat und ob eine Gefährdung vorgelegen hat. Und wenn ja, ob diese noch für weitere Arbeitnehmer besteht, die es umgehend zu beseitigen gilt“, so die Pressesprecherin. Können technische und/oder organisatorische Mängel ausgeschlossen werden, obliegt es der Firma, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Hat der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt, werden ihm Mängel nachgewiesen, kann die Behörde für eine Stilllegung der Baustelle sorgen, für weitere Anordnungen oder ein Bußgeld.

Seitens der Landespolizeiinspektion Suhl waren keine weiteren Informationen zum Hergang erhältlich. Die Stadtverwaltung Zella-Mehlis ist „am Donnerstag von der Bauleitung über einen Arbeitsunfall bei den Arbeiten an der Überdachung des Busbahnhofs informiert worden. Ich stehe in Kontakt mit dem betroffenen Bauunternehmen und freue mich, dass der verunfallte Mitarbeiter nach Auskunft der Baufirma auf dem Weg der Besserung ist“, sagt Bürgermeister Richard Rossel. Die genauen Ursachen des Unfalls sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Sie werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft ermittelt.

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