Stuttgart - In diesem Text wird die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten abfragen darf. Also, ob er in Erfahrung bringen darf, ob ein Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft wurde. Falls ja, in welchen Fällen das zutrifft und inwieweit der Datenschutz den Zugriff eines Unternehmens auf diese sensiblen Gesundheitsdaten verhindert.