Meiningen - Der Landkreis hat eine neue Corona-Allgemeinverfügung erlassen, die – wie bereits zu Weihnachten und Silvester – über die Regelung im Freistaat Thüringen hinausgeht. Das trifft unter anderem Passanten in den Innenstädten von Meiningen und Schmalkalden. Dort gab es zwar bislang schon eine Maskenpflicht. Jetzt aber muss jedermann ab 15 Jahren eine „qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung“ anlegen, wenn er etwa durch die Meininger Fußgängerzone spaziert. Damit sind sogenannte medizinische Masken gemeint wie etwa OP-Masken oder FFP2-Masken. Für Kinder von 6 bis 14 genügt eine Alltagsmaske. Die Regelung gilt in Meiningen für die Georgstraße, den Marktplatz sowie ein Teilstück der Anton-Ulrich-Straße und der Unteren Kaplaneistraße. Der Bereich ist ausgeschildert. Allerdings weisen die Schilder nur auf eine „Maskenpflicht“ hin. Sie klären nicht darüber auf, dass die selbst genähte Maske nicht mehr genügt.