Corona-Verordnung Für Meiningens Innenstadt reicht die selbst genähte Maske nicht mehr

hi
Auch wenn der konkrete Hinweis auf dem Schild fehlt: Wer in Meiningens Innenstadt will, muss jetzt eine „qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen. Foto:  

Mit einer neuen Allgemeinverordnung verhängt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen schärfere Regeln als der Freistaat Thüringen.

 
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Meiningen - Der Landkreis hat eine neue Corona-Allgemeinverfügung erlassen, die – wie bereits zu Weihnachten und Silvester – über die Regelung im Freistaat Thüringen hinausgeht. Das trifft unter anderem Passanten in den Innenstädten von Meiningen und Schmalkalden. Dort gab es zwar bislang schon eine Maskenpflicht. Jetzt aber muss jedermann ab 15 Jahren eine „qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung“ anlegen, wenn er etwa durch die Meininger Fußgängerzone spaziert. Damit sind sogenannte medizinische Masken gemeint wie etwa OP-Masken oder FFP2-Masken. Für Kinder von 6 bis 14 genügt eine Alltagsmaske. Die Regelung gilt in Meiningen für die Georgstraße, den Marktplatz sowie ein Teilstück der Anton-Ulrich-Straße und der Unteren Kaplaneistraße. Der Bereich ist ausgeschildert. Allerdings weisen die Schilder nur auf eine „Maskenpflicht“ hin. Sie klären nicht darüber auf, dass die selbst genähte Maske nicht mehr genügt.

Thüringenweit müssen medizinische Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften getragen werden. Im Landkreis kommen weitere Bereiche hinzu:

 alle öffentlichen Plätze unter freiem Himmel, an denen sich Personen treffen 

 Einrichtungen mit Publikumsverkehr

 überdachte Verkehrsflächen von Tankstellen  

 medizinische und therapeutische Einrichtungen, insbesondere Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser (gilt für Patienten). Stationär aufgenommene Patienten müssen die Maske nur außerhalb des Krankenbettes tragen, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

 Orte, wo Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Ausliefern angeboten werden

 auf Bahnhöfen und an Bushaltestationen   

 auf Wochenmärkten im Freien

Die Verfügung des Landratsamtes gilt bis einschließlich 14. Februar. hi

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