Was wo gilt, entscheiden die Länder, Städte und Gemeinden. Wie schon 2020 gibt es regionale Böllerverbotszonen, Ausgangsbeschränkungen und das generelle Verbot, Feuerwerk abzubrennen.
Geimpfte und Genesene
Sind alle Teilnehmer einer Party zweifach geimpft, könnten selbst in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bis zu 50 Menschen zusammen feiern – sogar in Innenräumen.
In Außenbereichen dürften es bis zu 200 Personen sein. Doch nicht alle Bundesländer ziehen bei dieser Regelung mit.
Ungeimpfte
Schlechter sieht es für Ungeimpfte aus, für die generell deutschlandweit Kontaktbeschränkungen gelten. Sie müssen sich bei Feiern – auch im privaten Bereich – auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränken.
Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.