Die Allgemeinverfügung greift nur für die Bürger, die trotz positivem Sars-Cov-2-Nachweis arbeitsfähig wären! Der Fachdienst Gesundheit empfiehlt daher die Durchführung eines PCR-Tests, um einen Genesenen-Nachweis, beispielsweise bei Apotheken oder Hausärzten, ausgestellt zu bekommen.
Reicht zum Freitesten aus der Quarantäne ein Schnelltest oder muss dieser aus einer offiziellen Teststelle stammen?
Die Freitestung ist nur für medizinisches Personal vorgeschrieben per PCR- oder Antigenschnelltest eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten. Wir empfehlen jedoch für alle anderen Personen einen Selbsttest zur Beendigung der Quarantäne. Die Quarantäne gilt für zehn Tage, jedoch endet die Absonderungsfrist frühestens fünf Tage nach dem Tag der Probenahme des ersten positiven Tests wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Wenn man sich die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz anschaut, geht es derzeit steil nach oben. Doch welche Corona-Fälle fließen aktuell in die offizielle Statistik ein und wie hoch schätzt das Landratsamt die Dunkelziffer?
Bei der Berechnung der Inzidenzwerte werden generell nur die positiven Fälle berücksichtigt, die mit einem PCR-Test nachgewiesen wurden. Hier ist das Meldedatum der statistikrelevante Punkt. Alle PCR-Befunde werden digital von den Laboren gemeldet. Positive Antigenschnelltests werden an das Land gemeldet, sind jedoch laut Infektionsschutzgesetz nicht statistikrelevant. Die Dunkelziffer wird aktuell mindestens auf das Zweifache geschätzt.