Corona Schmalkalden-Meiningen Was muss man aktuell beachten?

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Nach wie vor stecken wir mitten in der Corona-Pandemie. Die Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat offiziell fast die 1000er Marke erreicht, liegt aber mindestens doppelt so hoch, da Schnelltests nicht in die Statistik einfließen. Doch wie verhält man sich aktuell richtig, wenn man sich positiv auf Corona getestet hat. Unsere Redaktion fragte im Meininger Landratsamt nach.

 
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Corona oder nicht Corona? Um sicher zu sein, sollte man eine zertifizierte Teststelle aufsuchen. Nur mit PCR-Test gibt es ein Genesenennachweis. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird nicht müde, zu erklären, dass Deutschland auf die Corona-Herbst-Welle gut vorbereitet ist. Doch obwohl die Zahlen durch die Decke gehen, beinahe jeder jemanden kennt, der aktuell Corona hat und oft auch krank ist, die Krankenhäuser schon wieder an die Belastungsgrenze kommen und das Tragen von Masken absoluten Seltenheitswert hat, weiß niemand mehr so richtig, wie man sich verhalten soll, wenn man sich infiziert hat. Hier gibt es auf einige der wesentlichen Fragen die Antwort:

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Wie verhält man sich aktuell korrekt, wenn ein privater Schnelltest positiv ist?

Wenn Sie mittels eines Selbsttests positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, muss dieser umgehend mittels einer PCR-Untersuchung oder eines bescheinigten Antigenschnelltests eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten (Schnelltestzentrum) bestätigt werden. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Selbsttests sind Sie verpflichtet, sich in häusliche Absonderung zu begeben und alle physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Diese Pflicht zur häuslichen Absonderung endet, wenn die zur Bestätigung des positiven Selbsttests durchzuführende PCR-Testung/zertifizierter Antigenschnelltest eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten negativ ausfällt.

Muss man also nicht zwingend einen PCR-Test machen lassen?

Es wird empfohlen einen PCR-Test zu machen, wenn ein Genesenenzertifikat benötigt wird. Dies ist nur erhältlich, wenn ein positiver PCR-Befund vorliegt.

Wo bekommt man einen PCR-Test?

PCR-Tests werden von niedergelassenen Ärzten, aber auch in Testzentren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen durchgeführt. Eine Übersicht zu Teststellen für Antigen-Schnelltestungen und PCR-Testungen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-sm.de.

Wann bekommt man wo eine Quarantäne-Bescheinigung? Oder muss man sich immer vom Hausarzt krankschreiben lassen?

Seit Dezember 2021 werden keine Quarantäne-Bescheinigungen mehr ausgegeben. Hier greifen auf der einen Seite die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 1.10.2022 und die Allgemeinverfügung des Landkreises, abrufbar unter https://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2022/05/2022-05-02-4.pdf .

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gilt zusammen mit dem positiven PCR-Laborbefund oder dem positiv bescheinigten Antigenschnelltest eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten (Schnelltestzentrum, Ärzte usw.) als Nachweis für den Arbeitgeber, den Kindergarten, die Schule oder ähnliches. Wenn beim Patienten infolge der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wird ein Krankenschein benötigt.

Die Allgemeinverfügung greift nur für die Bürger, die trotz positivem Sars-Cov-2-Nachweis arbeitsfähig wären! Der Fachdienst Gesundheit empfiehlt daher die Durchführung eines PCR-Tests, um einen Genesenen-Nachweis, beispielsweise bei Apotheken oder Hausärzten, ausgestellt zu bekommen.

Reicht zum Freitesten aus der Quarantäne ein Schnelltest oder muss dieser aus einer offiziellen Teststelle stammen?

Die Freitestung ist nur für medizinisches Personal vorgeschrieben per PCR- oder Antigenschnelltest eines infektionsschutzrechtlich befugten Dritten. Wir empfehlen jedoch für alle anderen Personen einen Selbsttest zur Beendigung der Quarantäne. Die Quarantäne gilt für zehn Tage, jedoch endet die Absonderungsfrist frühestens fünf Tage nach dem Tag der Probenahme des ersten positiven Tests wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

Wenn man sich die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz anschaut, geht es derzeit steil nach oben. Doch welche Corona-Fälle fließen aktuell in die offizielle Statistik ein und wie hoch schätzt das Landratsamt die Dunkelziffer?

Bei der Berechnung der Inzidenzwerte werden generell nur die positiven Fälle berücksichtigt, die mit einem PCR-Test nachgewiesen wurden. Hier ist das Meldedatum der statistikrelevante Punkt. Alle PCR-Befunde werden digital von den Laboren gemeldet. Positive Antigenschnelltests werden an das Land gemeldet, sind jedoch laut Infektionsschutzgesetz nicht statistikrelevant. Die Dunkelziffer wird aktuell mindestens auf das Zweifache geschätzt.