Corona-Regeln Sonneberg verhängt strengstes Kontaktverbot der Region

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Der Kreis Sonneberg prescht in Sachen härterer Corona-Regeln nach vorne: Im gesamten Kreisgebiet dürfen sich von Mittwoch an nur noch Angehörige eines Haushalts im öffentlichen Raum treffen.

Verschärfte Corona-Regeln Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Sonneberg - Kinder dürfen sich nur noch mit einen anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts in der Öffentlichkeit aufhalten. Außerdem werden sämtliche Veranstaltungen untersagt und alle Freizeiteinrichtungen geschlossen. Mit dieser strengen Lockdown-Anordnung reagiert Landrat Hans-Peter Schmitz auf die anhaltend hohen Neuinfektionszahlen im Landkreis Sonneberg. „Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit dem 21. November konstant über 200 und seit dem 25. November gar durchweg über 300“, erklärte ein Sprecher des Landratsamts am Montag zur Begründung. Besuche in Krankenhäusern sind ab Mittwoch ganz untersagt, in Heimen werden sie auf einen registrierten Besucher für täglich zwei Stunden beschränkt, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landrats. Auf die Verbotsliste kommen demnach auch der Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie Spezialmärkte. Also müssen auch sämtliche Weihnachtsmärkte und entsprechende Ersatzveranstaltungen ausfallen.

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Damit gilt fortan bis vorläufig zum 20. Dezember im Kreis Sonneberg der schärfste Lockdown der gesamten Region. Selbst im noch stärker betroffenen Kreis Hildburghausen sind die Kontakt-Regeln weniger streng, allerdings sind dort anders als in Sonneberg die Schulen und Kindergärten überwiegend geschlossen. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Infektionszahlen zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“, so der Landratsamts-Sprecher. Ausgenommen von dem Kontaktverbot sind Menschen für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Kinder unter 14 Jahren. Diese dürfen sich mit genau einer weiteren Person treffen, also etwa mit ihrem besten Freund. An Beerdigungen dürfen nur der Lebenspartner sowie Verwandte ersten Grades des Verstorbenen, der Trauerredner oder Geistliche und das Personal des Bestattungsunternehmens teilnehmen. Bei standesamtlichen Trauungen dürfen nur die Eheschließenden, der Standesbeamte, die Trauzeugen und die Kinder der Eheschließenden und zum Haushalt der Eheschließenden zugehörige Personen teilnehmen.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Sonneberg lag am Montag bei 352 und war damit der vierthöchste in Thüringen nach Hildburghausen, dem Altenburger Land und dem Saale-Orla-Kreis.

Letzterer hat am Montag ebenfalls angekündigt, die Corona-Regeln zu verschärfen. Die Änderungen würden vor allem darauf abzielen, Kontakte zu verringern, teilte das Landratsamt mit. Die genauen Maßnahmen sollen erst nach Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium vermutlich am Dienstag verkündet werden, wie ein Sprecher sagte. Die neue Allgemeinverfügung soll dann ab Mittwoch gelten.