Corona-Regeln Chaos beim Start der Notbremse

Eine Notbremse. Der Umgang damit will gelernt sein... Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Abgesagte Friseurtermine, Verwirrung um geöffnete Schulen und Angst vor langen Schlangen vor den Super­märkten: Der Start der Corona-Notbremse verlief äußerst hakelig.

 
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Erfurt/Suhl - Ab dem heutigen Samstag ist die sogenannte Bundes-Notbremse gegen die Corona-Pandemie in Kraft – und die neuen Beschränkungen sorgen für Verunsicherung. So berichten etwa Friseursalons davon, dass Kunden massenweise Termine absagen. Der Hintergrund: In den gesetzlichen Regelungen ist enthalten, dass Kunden ab sofort für „körpernahe Dienstleistungen“, also beim Friseur oder der Fußpflege, bei einer Inzidenz über 100 das negative Ergebnis „eines anerkannten Tests“ auf das Coronavirus vorlegen müssen. Allerdings ist nicht klar, ob es ausreicht, einen selbst gekauften Schnelltest (etwa vom Discounter) mitzubringen und ihn beim Friseur zu machen, oder ob Friseure ihren Kunden eigene Schnelltests anbieten können.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks listet als Möglichkeit lediglich PCR-Tests oder professionelle Schnelltests in Teststellen auf, die in Arztpraxen oder von den Kommunen betrieben werden. Die Möglichkeit für sogenannte Selbsttests sollten die Salons mit dem Ordnungsamt vor Ort klären, so die Empfehlung. In allen Fällen dürfen die Ergebnisse nicht älter als 24 Stunden sein.

Für Verwirrung haben auch die Regelungen zur Schließung von Schulen und Kindergärten gesorgt. Das Thüringer Bildungsministerium präzisierte am Freitag seine Hinweise – damit dürfen zum Beispiel in Suhl am Montag Schulen und Kindergärten doch öffnen, obwohl die Inzidenz vor Inkrafttreten der Notbremse mehr als drei Tage über dem Schwellenwert von 165 gelegen hatte. Am Freitag unterschritt der Wert dann diese Grenze. Neben Suhl verzeichnen noch Jena und Erfurt sowie die Kreise Hildburghausen, Eichsfeld, Nordhausen und Unstrut-Hainich Inzidenzen zwischen 100 und 165, so dass hier Wechselunterricht gilt. In allen anderen Kreisen müssen Schulen und Kitas geschlossen bleiben – mit den Ausnahmen für Abschlussklassen, Förderschulen und Notbetreuung. Überall gilt: Steigt die Inzidenz drei Tage lang über 165, wird geschlossen; nach fünf Tagen unter 165 würde wieder geöffnet, jeweils am übernächsten Tag.

Unterdessen warnte der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Warteschlangen vor Supermärkten und Discountern. Dies liegt an neuen Regel der Notbremse, wonach kleinere Geschäfte (bis 800 Quadratmeter) nur noch einen Kunden pro 20 Quadratmeter statt bislang einen pro 10 Quadratmeter hinein lassen dürfen. Für größere Geschäfte verschärft sich die Regel ebenfalls von einem Kunden pro 20 auf einen pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Läden müssen daher die Zahl der Einkaufswagen reduzieren. Die zu erwartenden Menschenansammlungen vor den Läden würden unnötige Infektionsmöglichkeiten schaffen, warnte der Verband.

Die mit der Notbremse verbundene Ausgangssperre hat zudem für Diskussionen beim Thema Reisen während der Sperrzeiten von 22 bis 5 Uhr gesorgt, etwa Autofahrten zu nächtlichen Flug-Starts oder Nachtzugfahrten aus touristischen Gründen. Diese sind nun verboten. Das Bundesinnenministerium riet am Freitag, solche Fahrten umzubuchen oder umzuplanen. Die Bahn fährt dennoch auch nachts. Schließlich gebe es viele Menschen, die zu diesen Zeiten auch beruflich unterwegs sein müssten, sagte ein Konzernsprecher.

Uneinheitlich ist auch der Umgang der Bundesländer mit Kontrollen der Ausgangssperren. Einzelne Länder verlangen Bescheinigungen von Menschen, die nach 22 Uhr beruflich unterwegs sind, andere verzichten darauf. Die Thüringer Landesregierung äußerte sich noch nicht dazu. jwe

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