Die generelle Testpflicht (1G) für Besucher in Krankenhäusern und Heimen bleibt unangetastet.
Lockerungen:
Eine Reihe von Regeln soll dem Entwurf zufolge aber auch in Thüringen schon ab 20. März gelockert werden – allerdings waren am Dienstag noch nicht alle Details dazu bekannt, Änderungen sind möglich.
Geplant ist bisher, die 3G-Pflicht in einigen Bereichen aufzuheben, etwa bei Friseuren, Therapeuten und anderen körpernahen Dienstleistungen, in Kultureinrichtungen wie Museen, in Fahrschulen und Tanzschulen. Die 2G-Plus-Regel (also Impfung plus Test) soll ganz abgeschafft werden; damit wären Diskos und Clubs für Geimpfte auch ohne Tests zugänglich (2G).
Abgeschafft werden soll die Verpflichtung, Veranstaltungen zehn Tage vorher beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
Nach dem 2. April:
Wie es nach der Übergangszeit weitergeht, ist offen. Eigentlich hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass nur noch Basisschutzmaßnahmen wie Masketragen greifen sollen. Will Thüringen aber immer noch strengere Corona-Regeln für Hotspots oder das ganze Land beibehalten, wäre ein Landtagsbeschluss fällig. Die Regierung aus Linke, SPD und Grünen hat aber keine Mehrheit und wäre auf vier Stimmen aus d CDU oder FDP angewiesen.
Das mit Zustimmung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Ende der meisten bundesweiten Vorschriften mit zugleich verminderten Eingriffsmöglichkeiten der Lände sorgt seit Tagen bundesweit für Kritik. Immerhin steigen die Coronazahlen in vielen Bundesländern wieder stark an. In Thüringen – wo die Sieben-Tage-Inzidenz anders als im Bundestrend zuletzt nicht nachhaltig gefallen war – ist inzwischen mit 2014 sogar ein neuer Höchstwert erreicht worden.
Die tatsächliche Inzidenz dürfte deutlich darüber liegen, weil längst nicht mehr alle Corona-Infektionen von den Gesundheitsämtern erfasst werden. In Thüringen fehlen zudem die Fälle aus Suhl; von dort werden derzeit keine Zahlen gemeldet – ein Hackerangriff hat alle Computer der Stadtverwaltung lahmgelegt. sh/er