Corona-Regeln 3G-Regeln bleiben bis April

„Covi-19 ist weiterhin eine ernst zu nehmenden Krankheit“: Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hält daher an der Maskenpflicht fest Foto: dpa/Martin Schutt

Thüringens Landesregierung will den 20. März nicht zum „Freedom Day“ machen und belässt die wichtigsten Corona-Regeln noch mindestens zwei Wochen länger in Kraft, vor allem 3G und die Maskenpflicht. Angesichts hoher Infektionszahlen und zunehmender Klinik-Belastungen sei es für generelle Lockerungen in Thüringen zu früh. Trotzdem sind einige Erleichterungen geplant.

 
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Die Landesregierung macht ihre Ankündigung wahr und verlängert die wichtigsten Corona-Vorschriften über den 19. März hinaus bis mindestens zum 2. April. Damit nimmt Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) die Möglichkeit einer zweiwöchigen Übergangsregelung wahr, die das planmäßig am 20. März in Kraft tretende neue Bundes-Infektionsschutzgesetz den Ländern zugesteht. Ab diesem Tag sollen dem Gesetzentwurf zufolge bundesweit Lockerungen gelten, über die aber noch gestritten wird. Der Bundestag soll in dieser Woche endgültig darüber entscheiden.

„Wir gehören zu den Bundesländern mit der höchsten Inzidenz und die Zahl der Krankenhauseinweisungen steigt“, sagte Ministerin Werner am Dienstag in Erfurt nach einer Kabinettsitzung, in der der Entwurf für das zwischen 20. März und 2. April vorgesehene Thüringer Regelwerk behandelt wurde. „Covid-19 ist weiterhin eine ernst zu nehmende Krankheit.“ Deshalb sei nun nicht der richtige Zeitpunkt, um sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen über Bord zu werfen. Die Landesregierung werde deshalb wichtige Coronabeschränkungen bis zum 2. April verlängern.

Beschränkungen:

So bleibt es bei der 3G-Regel in Gaststätten, im Freizeitsport sowie in Schwimmbädern, Saunen und Fitnessstudios, außerdem bei allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen. Dort brauchen also Ungeimpfte auch nach dem 19. März einen aktuellen Test. Auch die gewohnte Maskenpflicht in Innenräumen soll weitgehend bestehen bleiben. In Ladengeschäften, bei Veranstaltungen aller Art, in Sitzungen, beim Arzt, Therapeuten, Friseur, in Gottesdiensten, in Bussen, Taxis und Bahnen sowie in Gaststätten (außer am Tisch) heißt es also nach wie vor: Mund-Nasen-Schutz auf.

Alle 3G- und Maskenregeln gelten aber nur noch in Innenräumen, draußen nicht.

Die generelle Testpflicht (1G) für Besucher in Krankenhäusern und Heimen bleibt unangetastet.

Lockerungen:

Eine Reihe von Regeln soll dem Entwurf zufolge aber auch in Thüringen schon ab 20. März gelockert werden – allerdings waren am Dienstag noch nicht alle Details dazu bekannt, Änderungen sind möglich.

Geplant ist bisher, die 3G-Pflicht in einigen Bereichen aufzuheben, etwa bei Friseuren, Therapeuten und anderen körpernahen Dienstleistungen, in Kultureinrichtungen wie Museen, in Fahrschulen und Tanzschulen. Die 2G-Plus-Regel (also Impfung plus Test) soll ganz abgeschafft werden; damit wären Diskos und Clubs für Geimpfte auch ohne Tests zugänglich (2G).

Abgeschafft werden soll die Verpflichtung, Veranstaltungen zehn Tage vorher beim Gesundheitsamt anzuzeigen.

Nach dem 2. April:

Wie es nach der Übergangszeit weitergeht, ist offen. Eigentlich hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass nur noch Basisschutzmaßnahmen wie Masketragen greifen sollen. Will Thüringen aber immer noch strengere Corona-Regeln für Hotspots oder das ganze Land beibehalten, wäre ein Landtagsbeschluss fällig. Die Regierung aus Linke, SPD und Grünen hat aber keine Mehrheit und wäre auf vier Stimmen aus d CDU oder FDP angewiesen.

Das mit Zustimmung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Ende der meisten bundesweiten Vorschriften mit zugleich verminderten Eingriffsmöglichkeiten der Lände sorgt seit Tagen bundesweit für Kritik. Immerhin steigen die Coronazahlen in vielen Bundesländern wieder stark an. In Thüringen – wo die Sieben-Tage-Inzidenz anders als im Bundestrend zuletzt nicht nachhaltig gefallen war – ist inzwischen mit 2014 sogar ein neuer Höchstwert erreicht worden.

Die tatsächliche Inzidenz dürfte deutlich darüber liegen, weil längst nicht mehr alle Corona-Infektionen von den Gesundheitsämtern erfasst werden. In Thüringen fehlen zudem die Fälle aus Suhl; von dort werden derzeit keine Zahlen gemeldet – ein Hackerangriff hat alle Computer der Stadtverwaltung lahmgelegt. sh/er

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