Termine vereinbaren können: Über-80-Jährige; Über 70-Jährige; Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen; Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung Personen mit Down-Syndrom (Trisomie21); Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind; Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf Personal in medizinischen Einrichtungen (umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt) Personal in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Patientenkontakt bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren; Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind sowie Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Terminbuchung über