Trotz gegenteiliger Aufforderung des Landesverwaltungsamtes hält der Kreistag an seinem am 9. Februar gefassten Beschluss fest, welcher die Landrätin auffordert, die Aussetzung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege zu prüfen. Die Aufsichtsbehörde hatte in einem Schreiben vom 20. April festgestellt, dass dieser Beschluss rechtswidrig sei, da „der Kreistag des Ilm-Kreises seine Befassungskompetenz überschritten hat.“