Nürnberg (dpa/lby) - Jahrelang wurde ermittelt, monatelang im Gerichtssaal verhandelt - am Ende stehen fast vollständige Freisprüche. Lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro für das Nebendelikt Urkundenfälschung verhängte die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen der beiden Angeklagten. Ein Betrugsvorsatz beim Handel mit aus China eingeführten Corona-Schutzmasken sei nicht nachweisbar gewesen, urteilte das Gericht.