Corona-Pandemie Ab jetzt freiwillig in Quarantäne

Berit Richter
Coronavirus. Foto: dpa/A. Eckert;D. Higgins

Der Landkreis erlässt eine neue Allgemeinverfügung. Ab Freitag müssen sich Corona-Infizierte eigenverantwortlich in Quarantäne begeben und auch ihre Kontaktpersonen selbst informieren.

 
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Arnstadt - Das Landratamt reagiert auf die Überlastung seines Gesundheitsamtes und überlässt die Kontaktnachverfolgung künftig den Bürgern. Auch Quarantäneanordnungen will das Amt nicht mehr erlassen. Vielmehr sind nun die Corona-Infizierten aufgefordert, sich umgehend selbst in Quarantäne zu begeben. Das notwendige regelt eine am Donnerstag erlassene und ab diesen Freitag in Kraft tretende neue Allgemeinverfügung.

„Täglich bearbeiten die Mitarbeiter weit über 150 Erkrankungsfälle. Die Fälle können jedoch nicht tagesaktuell abgearbeitet werden, aktuell haben sich über 700 Fälle aufgestaut“, heißt es dazu vom Landratsamt. Um die Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt zu erhalten, müsse nun ein anderes Verfahren gewählt werden, hatte Landrätin Petra Enders schon am Mittwoch im Kreisausschuss angekündigt.

Dies sieht nun folgendes vor: Personen, die erkennbare Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen und bei denen ein Arzt, das Gesundheitsamt oder eine andere befugte Stelle einen PCR-Test durchgeführt, veranlasst oder angeordnet haben, sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Liegt dann ein positives Ergebnis vor, haben sie unverzüglich ihre engen Kontaktpersonen darüber zu informieren.

Auch diese Kontaktpersonen haben sich, sollten sie weder geimpft oder genesen sein, dann umgehend zu isolieren und zwar für zehn Tage. Ein Freitesten per PCR-Test ist frühestens nach fünf Tagen, per hochwertigen Antigen-Schnelltest nach sieben Tagen möglich. Vollständig geimpfte oder genesene Personen, die keine Symptome haben, unterliegen nicht der Quarantänepflicht.

Die Quarantäne für positiv Getestete endet nach 14 Tagen automatisch, es sei denn, sie zeigen weiter Krankheitssymptome oder positive Testergebnisse. Das Gesundheitsamt empfiehlt am letzten Tag der Quarantäne einen Antigen-Schnelltest zu machen.

Infektionen wie enge Kontaktpersonen sollen die Positiv-Getesteten künftig online ans Gesundheitsamt melden. Auch Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben, müssen sich auf diesem Weg melden. Das Amt wird dann die für den Arbeitgeber notwendigen Bescheide erlassen.

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollen sich künftig selbst um die Information der Kontaktpersonen und die häusliche Absonderung der betroffenen Kinder kümmern. Gesonderte Allgemeinverfügungen für die einzelnen Einrichtungen will das Gesundheitsamt nicht mehr erlassen.

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