Corona Keine 15-Kilometer-Regel im Wartburgkreis

red
Eine rechtlich bindende 15-Kilometer-Regelung hat der Wartburgkreis nicht erlassen. Foto: dpa/Alissa Eckert;Dan Higgins

In der neuen Allgemeinverfügung des Wartburgkreises, die am 11. Januar in Kraft tritt, werden im Wesentlichen die bereits seit Weihnachten geltenden Regeln verlängert.

 
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Bad Salzungen - In Thüringen gilt ab Montag eine neue Corona-Sonderverordnung mit verschärften Regelungen.

Der Wartburgkreis hat daher eine neue, vierte Allgemeinverfügung herausgegeben, die am Montag, 11. Januar, in Kraft tritt, informierte Sprecherin Sandra Blume am Sonntag. Dieses Regelwerk verlängere im Wesentlichen die bereits für den Wartburgkreis gültigen Vorgaben. Entfallen seien die Bestimmungen zu Trauerfeiern und Trauungen, hier gelte nun die Regelung des Landes, dass 15 teilnehmende Personen erlaubt sind. Zur erweiterten Maskenpflicht ist der Eisenacher Marktplatz hinzugekommen.

Eine rechtlich bindende 15-Kilometer-Regelung hat der Wartburgkreis nicht erlassen. Landrat Reinhard Krebs (CDU) wolle die Bewohner des überwiegend ländlichen Raums nicht zusätzlich benachteiligen, erklärt die Kreissprecherin. Der 15-Kilometer Radius für Freizeitgestaltung und Ausflüge gelte daher nur als Empfehlung.

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