Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat Bußgeldverfahren eingeleitet. Wegen des Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Betroffenen droht eine Geldstrafe in Höhe bis 2500 Euro. Arbeitgeber wie die Lebenshilfe stellen sich an die Seite ihrer Mitarbeiter.