Selbst das Portal fehlt
Zwar gibt es nun ein drittes Überbrückungsprogramm (das sich wieder an den Fixkosten orientiert), aber bisher nur in der Theorie. Denn dafür existiert bisher nicht mal das nötige Online-Portal beim Bundesfinanzministerium, geschweige denn ein Formular, das sich bearbeiten lässt. „Dabei schreiben wir Ende Januar! Die Mitarbeiter-Gehälter und -löhne für Dezember sind schon bezahlt worden, die Miete, der Strom, die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und so weiter. Alles vorgestreckt durch unsere Unternehmer. Doch die Unterstützung vom Staat bleibt aus. Es können keine Mittel ausgezahlt werden, weil ja noch nicht mal die Beantragung funktioniert“, kritisiert Manja Reichert.
Aber wo bleibt das ersehnte Geld auf der Strecke? „Das liegt alles in der Verantwortung des Bundesfinanzministeriums. Die Landesportale hängen sich dann daran. Der Mittelfluss erfolgt letztlich über die Thüringer Aufbaubank. So war es zumindest beim ersten Programm“, sagt Manja Reichert. Nur die November-/Dezember-Hilfen laufen direkt über die Bundeskasse Trier.
Allerdings: Auch beim Landesverwaltungsamt Thüringen „hängt es gewaltig“, betont Manja Reichert. „Und das betrifft fast jeden. Dabei geht es um Anträge auf Entschädigungen für die vom Arbeitgeber vorgestreckten Löhne und Gehälter aufgrund von angeordneter Quarantäne und Freistellung für Beschulung von unseren Kindern bis zu 12 Jahren.“ Etwas schneller gehe es mit der Auszahlung von Kurzarbeitergeld über die Agentur für Arbeit.
Böses Erwachen am Ende?
Das Jahr 2021 begann für die Mittelständler wie die Steuerberater mit neuerlichen Tiefschlägen. „Klammheimlich gibt es mit dem neuen Jahr schon wieder neue Regelungen“, beklagt Yvonne Nachreiner. Ohne Vorwarnung trat eine Beihilfeverordnung für Fixkosten 2020 in Kraft, die rückwirkend ab März 2020 greifen soll. Genehmigt am 20. November 2020 von der Europäischen Kommission, zugestellt an die Kanzleien über die Steuerberaterkammer am 5. Januar 2021.
Die Kammer gab bereits den Hinweis, dass die Mandanten demzufolge mit Rückzahlungen rechnen müssen. Das kann also für Mittelständler, die Unterstützung bekommen haben, bedeuten, dass zu guter Letzt noch Rückforderungen auf sie zukommen. Und das, in einer ohnehin schier ausweglosen Lage. „Wir sind verpflichtet zu einer Schlussprüfung – dann kommt der Bumerang mit den Rückzahlungen“, befürchtet Manja Reichert. Der Zeitpunkt dieser Schlussrechnung ist, wie so vieles, unklar. Voraussichtlich erst zum Ende der Pandemie.
„Die schlimmste Prognose für mich für die Zeit nach der Pandemie ist: Ein Drittel der Geschäftsleute geht in die Insolvenz, ein Drittel hat keine Lust mehr und ein Drittel ist noch da und hat irgendwie durchgehalten. Aber viele Arbeitsplätze werden der Region verloren gegangen sein“, ahnt sie aufgrund ihrer täglichen Erfahrungen. „Man muss sich doch fragen: Wohin soll die Reise gehen? Wir rollen auf ganz düstere Zeiten zu. Es geht hier um die Existenz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hier muss jetzt ganz schnell was passieren“, appelliert Manja Reichert.