Corona-Debatte Heym: 2G-Plus gibt Gastronomen den Rest

red
Michael Heym. Foto:  

Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Heym befürchtet Insolvenzen von Thüringer Gaststätten, wenn dort die 2G-Plus-Regel eingeführt wird. Er fordert die Landesregierung auf, dem Beispiel von Sachsen-Anhalt zu folgen.

 
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Meiningen - Der Meininger CDU-Landtagsabgeordnete Michael Heym warnt vor den Folgen der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie. „2G-Plus wird unsere Restaurants und Gaststätten reihenweise in die Insolvenz führen“, gab er zu Bedenken. Trotz erprobter Hygienekonzepte in der Gastronomie sollen seinen Worten zufolge nun selbst doppelt geimpfte Gäste einen Test nachweisen, bevor sie in Lokalen essen gehen dürfen. Das werde das ohnehin schon reduzierte Gästeaufkommen weiter ausdünnen, so Heym, der klarmacht: „Miete, Strom und Personalkosten allerdings laufen für die Inhaber unvermindert weiter.“ Es sei längst der Punkt erreicht, an dem eine Öffnung wirtschaftlich keinen Sinn mehr mache. Die neue 2G-Plus-Regel gebe der Gastronomie den Rest.

Heym führt auch das sinkende Infektionsgeschehen ins Feld. „Vor einem Monat betrug die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis noch über 1000, derzeit liegen wir unter 200 und auch die Hospitalisierungsinzidenz im Freistaat ist seit Wochen stark rückläufig.“ Er forderte die Thüringer Landesregierung auf, dem Beispiel von Ministerpräsident Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) zu folgen und die 2G -Plus-Regel für die Gastronomie nicht einzuführen. Die Länder Sachsen-Anhalt und Bayern hätten zurecht in ihrer Protokollnotiz zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz festgehalten, dass es derzeit keine belastbaren wissenschaftlichen Daten gebe, die 2G-Plus in Gaststätten rechtfertigen.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Unionsabgeordnete, dass Personen schon am Tag der dritten Impfung die gastronomischen Betriebe ohne Tests betreten dürfen. „Das ist also ein Zeitpunkt, an dem die Auffrischungsimpfung noch gar nicht wirken kann.“ Er habe den Verdacht, dass die Entscheidung für 2G-Plus nicht auf wissenschaftlichen, sondern auf rein pädagogischen Überlegungen beruhe, so Heym. „Die Grundlage politischer Entscheidungen sollte jedoch in gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht im Willen zur Volkserziehung liegen. Und vor allem dürfen darunter nicht Gastronomen, deren Beschäftigte und ihre Kunden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen leiden“, meinte der Christdemokrat.

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