Weimar - Bereits im November wurde vor dem Thüringer Verfassungsgericht über die Einschränkung von Grundrechten aufgrund der Corona-Pandemie verhandelt. Mit Urteil von Anfang März kippte das Gericht zwar wegen eines Formfehlers eine ältere Verordnung sowie Teile des Bußgeldkatalogs. Grundsätzlich aber billigte es die Einschränkungen. Diese beruhen ja nicht auf einem durch das Parlament erlassenen Gesetz, wie das der übliche Weg in einer Demokratie ist, sondern – weil Gefahr im Verzug ist – auf Erlassen der Landesregierung, die sich dafür auf das Bundes-Infektionsschutzgesetz (IFSG) beruft.
Corona-Beschränkungen „Warum muss man alles plattmachen?“
Eike Kellermann 02.04.2021 - 05:14 Uhr