U-Musik und E-Musik. Kennen Sie diese Begriffe? Sie stehen für Unterhaltungsmusik und für Ernste Musik. Innerhalb der Gema, der Gesellschaft für die Rechteverwertung der Urheber von Text und Musik, gibt es darum seit jeher Streit. Wird E-Musik aufgeführt, in der Regel handelt es sich dabei um klassische Musik, gibt es nämlich bis zu achtmal mehr Tantiemen als für U-Musik, also etwa Pop, Folk oder Hiphop. Mag man diese Unterscheidung in einigen Fällen nachvollziehen können – der Kompositionsaufwand für eine Oper ist sicherlich nicht vergleichbar mit dem für einen Popsong – wäre die Zuweisung zu U oder E angesichts des Auftritts der Singertaler im Congress Centrum eine knifflige Angelegenheit.
Congress Centrum Suhl Singertaler bieten allerbeste Unterhaltung
Florian Kirner 04.11.2024 - 11:07 Uhr