Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass ein vollständiges Verbot von "Compact" mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei. Womöglich seien hier mildere Mittel, etwa presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote, angezeigt.
Chefredakteur Jürgen Elsässer kündigte an, die Arbeit rasch wieder aufnehmen zu wollen. "Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiter arbeiten", sagte er auf der Plattform X. Es sei der größte Triumph der Nachkriegsgeschichte. ""Compact" lebt!"
Freudig begrüßt wurde die Entscheidung aus Leipzig auch von der AfD. "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst", sagte die Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel laut einer Mitteilung ihrer Fraktion.
Ministerium hält an seiner Rechtsauffassung fest
"Das Bundesinnenministerium hat das verfassungsfeindliche aggressiv-kämpferische Agieren der "Compact-Magazin GmbH" in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch umfassendes Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt", teilte eine Sprecherin des Ministeriums nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Gerichts mit. Es werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen und den "prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substanziieren".
Auch die bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel dürften weiterhin in das Verfahren einfließen und würden vom Ministerium derzeit ausgewertet. Die Vereinigung weise enge Verbindungen zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf, sagte die Sprecherin. Das zeige sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen.
Deutscher Journalisten-Verband: Bekenntnis zur Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nannte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. "Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging", erklärte der DJV-Bundeschef Mika Beuster. "Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führt."
In der Verbotsverfügung hatte das Bundesinnenministerium erklärt: "Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden."
Im Zuge des Verbots hatte es Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegeben. Die dabei beschlagnahmten Beweismittel, darunter Computer und andere Technik, dürfen laut Gerichtsbeschluss jetzt noch ausgewertet werden. Binnen Wochenfrist müssen die Sachen aber herausgegeben werden, wie ein Sprecher sagte. Wann die endgültige Entscheidung über die Klage fällt, ist noch nicht absehbar.