Druck abbauen, Zeit gewinnen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien die Säulen der diakonischen Arbeit, auf sie sei die Diakonie angewiesen. Deshalb falle ihm dieser Schritt, sie um diesen Beitrag zu bitten, nicht leicht. Baucks machte laut Mitteilung deutlich, dass die Jahressonderzahlung als fester Bestandteil der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR-Bayern), dem kirchlichen Tarifwerk, selbst nicht zur Debatte steht. „Die Sonderzahlung steht allen Kolleginnen und Kollegen in der Diakonie Coburg und Coburg Inklusiv zu.“ Kurzfristig gehe es aber darum, den Druck auf die Zahlungsfähigkeit zu entlasten und Zeit zu gewinnen. Auch die Mitarbeitenden, die nach dem Übergang der Coburg Inklusiv in den Verbund der Diakonie Coburg auf eigenen Wunsch im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) geblieben seien, seien angefragt worden.