Was ist los im Gesundheitsministerium von Nina Warken? Auch nach mehreren Anfragen konnte oder wollte im früheren Haus von Karl Lauterbach und Jens Spahn niemand etwas Konkretes zur aktuellen Beitragserhöhung der Krankenkassen sagen.
Welche Krankenkassen erhöhen zum 1. Juli den Zusatzbeitrag? Die offizielle Liste wurde nicht veröffentlicht – sechs stehen aber fest, weitere könnten hinzu kommen.
Was ist los im Gesundheitsministerium von Nina Warken? Auch nach mehreren Anfragen konnte oder wollte im früheren Haus von Karl Lauterbach und Jens Spahn niemand etwas Konkretes zur aktuellen Beitragserhöhung der Krankenkassen sagen.
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Verwiesen wurde lediglich auf das Bundesamt für Soziale Sicherung, das eigentlich dem Ministerium unterstellt ist. Und auch beim GKV-Spitzenverband waren auf Anfrage zunächst keine genauen Infos zu bekommen. Inzwischen sind dort mindestens sechs Kassen mit ihren erhöhten Beiträgen aufgelistet – allerdings nicht gesondert kenntlich gemacht (Stand: 1. Juli, 12.15 Uhr).
Zwar sind nun sechs betroffene Kassen bekannt geworden, es gibt aber nach wie vor keine offizielle Auflistung aller Beitragserhöhungen zum 1. Juli mit Anspruch auf absolute Vollständigkeit.
Laut einzelnen Berichten könnte die Zahl womöglich sogar noch steigen. Gegenüber Börse Online bestätigte das Bundesamt für Soziale Sicherung, den ungewöhnlichen Vorgang. Begründung: Es handele sich um ein „schwebendes Verfahren“ .
Bereits zum Jahresbeginn 2025 war der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 auf 2,9 Prozent gestiegen – ein Rekordwert. Der allgemeine Beitragssatz liegt weiterhin bei 14,6 Prozent. Mit den aktuellen Schritten beläuft sich die Zahl der unterjährigen Beitragserhöhungen nun auf mindestens 14. Üblich sind normalerweise nur Anpassungen zum Jahreswechsel, wenn der GKV-Schätzerkreis zusammentritt, um die Kostenlage zu ermitteln.
Zum Monatswechsel dürften selbst manche Betroffene noch nichts von den neuen Tarifen wissen. Nach Erfahrungen von Anfang des Jahres kommt die Info oft auf den letzten Drücker.
Beispielsweise wurden Versicherte mit Schreiben vom 28. April auf eine Erhöhung zum 1. Mai 2025 aufmerksam gemacht. Rückwirkende Beitragserhöhungen zum 1. Juli ohne vorherige Bekanntmachung könnten rechtlich jedoch anfechtbar sein.