CAS lehnt Ustjugow-Berufung ab Nachträgliches Biathlon-Gold rückt näher

Dem gedopten Russen Jewgeni Ustjugow bleibt nur noch der Schritt vor das Schweizerische Bundesgericht. Die Chancen dort sind aber gering.

 
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Noch immer keine endgültige Entscheidung: Erik Lesser, Daniel Böhm, Arnd Peiffer und Simon Schempp müssen sich weiter gedulden. Foto: Imago/Bild13

Für die deutschen Biathleten um den Oberhofer Erik Lesser ist zehn Jahre nach den Olympischen Winterspielen in Sotschi die Staffel-Goldmedaille wieder ein kleines Stück näher gerückt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat auch die Berufung von Jewgeni Ustjugow gegen seine Dopingsperre und die Annullierung seiner Ergebnisse zwischen 2010 bis 2014 abgewiesen, nun besteht für den Russen nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Schweizerischen Bundesgericht (SFT).

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Diese sei jedoch nur aus „engen verfahrensrechtlichen Gründen zulässig", teilte der Biathlon-Weltverband IBU am Dienstag mit. Ob Ustjugow den Schritt überhaupt gehen wird, ist noch offen. Erst nach einem endgültigen Urteil des SFT könnte das Internationale Olympische Komitee (IOC) nachträglich Gold an das deutsche Quartett mit Lesser, Daniel Böhm, Arnd Peiffer und Simon Schempp verleihen. In Sotschi hatte das DSV-Team mit nur 3,5 Sekunden Rückstand auf Russland und Ustjugow den zweiten Platz belegt und Silber gewonnen. Wie Lesser trainierten seinerzeit auch Böhm und Peiffer am Bundesstützpunkt in Oberhof.

Im Oktober 2020 hatte der CAS Ustjugow, der 2014 nach dem Gewinn von Staffel-Gold zurückgetreten war, gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof sah es als erwiesen an, dass der Russe wegen Auffälligkeiten in seinem biologischen Blutpass eines Dopingvergehens schuldig sei. Ustjugows Anwälte hatten vor dem CAS argumentiert, dass die zu hohen Hämoglobinwerte bei ihrem Mandanten auf eine genetische Anomalie zurückzuführen seien, die schon dessen Eltern besessen hätten.