Seit der Teillegalisierung von Cannabis kann auch außerhalb der eigenen vier Wände im öffentlichen Raum straffrei konsumiert werden. Allerdings kann man sich nicht überall, wo man sich gerade aufhält, einfach einen Joint anzünden. Nein, es gibt genaue Regeln, wo Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt ist und wo nicht. Verboten ist er beispielsweise im Umkreis von 100 Metern von Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten, wie Schulen oder Spielplätze. Auch öffentliche Sportplätze sind tabu und in Fußgängerzonen darf tagsüber nicht gekifft werden. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht ganz einfach. Abhilfe schafft die sogenannte Bubatz-Karte, die einen Überblick über Konsumverbotszonen für ganz Deutschland liefert.
Cannabis in Oberhof Wo das Kiffen selbst im Wald verboten ist
Caroline Berthot 27.01.2025 - 18:00 Uhr