Cannabis-Gesetz Polizei will mehr kontrollieren und informieren

red/

Die Polizei sieht mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes viel Arbeit auf sich zukommen. Mancherorts soll verstärkt kontrolliert werden, aber nicht überall.

 
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Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. (Symbolbild) Foto: dpa/Lino Mirgeler

Die Polizei in den Bundesländern rechnet mit der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April mit einem größeren Arbeitsaufwand für die Beamten - großflächige Kontrollen sind aber vorerst nicht geplant. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Polizei in Sachsen-Anhalt kündigte zum Beispiel an, Autofahrer verstärkt auf den Einfluss von Cannabis kontrollieren zu wollen. Damit soll laut dem Landesinnenministerium in Magdeburg die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr möglichst verringert werden. Vielfach herrscht aber noch Abstimmungsbedarf.

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Schleswig-Holsteins Polizei hat zumindest zum Start keine verstärkten Verkehrskontrollen geplant. Sukzessive will sie diese aber in den nächsten Monaten ausbauen. Die sächsische Polizei will sich vorrangig auf Kriminalitätsschwerpunkte konzentrieren. Polizistinnen und Polizisten sollen demnach Dealer identifizieren, um speziell Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu schützen. Die Weitergabe von Cannabis bleibt weiterhin verboten.

In Nordrhein-Westfalen war vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch unklar, wie Kontrollen dazu ablaufen sollen. Wie ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Düsseldorf mitteilte, prüft die Polizei noch offene Fragestellungen. Auch in anderen Bundesländern liefen noch Gespräche zum Vorgehen.

Der Bundesrat hatte am 22. März das neue Cannabisgesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum.

Polizisten wurden geschult

Die Thüringer Polizei erwartet für die erste Zeit nach der teilweisen Legalisierung ein erhöhtes Arbeitsaufkommen. Ähnlich äußerte sich die Polizei in anderen Ländern. Das sei die Phase, in der sich „konsumgeneigte Teile der Bevölkerung auf die durch viele Ausnahmeregelungen gekennzeichnete Rechtslage einstellen müssen“, sagte ein Polizeisprecher in der Landeshauptstadt Erfurt. Insgesamt könne davon ausgegangen werden, dass mehr Sach- und Personalkosten entstünden.

In Hamburg will die Polizei zunächst auf Information und Kommunikation mit den Menschen setzen. Man werde bei Kontrollen mit dem gewohnten Augenmaß vorgehen. Ein Sprecher betonte jedoch, dass Verstöße konsequent verfolgt würden. In den vergangenen Tagen wurden viele Beamtinnen und Beamten intensiv zu dem Thema geschult.

Für Fahrten im Straßenverkehr ändert sich auch mit dem 1. April vorerst nichts. Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3,5 Nanogramm vor. Erst ist aber der Bundestag am Zug, ein Gesetz dafür zu beschließen, was noch dauern dürfte.

Der ADAC sprach sich dafür aus, weitere Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit zu testen, um zu überprüfen, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin nach dem Cannabis-Konsum noch am Steuer sitzen sollten. Zu dem vorgeschlagenen Grenzwert teilte der Automobilclub mit: „Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.“