Cannabis-Clubs: Diese Regeln müssen befolgt werden
- Außerdem müssten „Cannabis Social Clubs“ folgenden Regeln befolgen:
- Es besteht ein allgemeines Werbe- und Sponsoring-Verbot.
- Die Anbauvereinigungen müssen Informations- und Beratungsmaßnahmen anbieten und mit lokalen zusammenarbeiten.
- Cannabis-Clubs dürfen höchstens 500 Mitglieder haben, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und volljährig sind.
- Über 21-Jährige sollen bis zu 50 Gramm im Monat kaufen können. Für unter 21-Jährige ist der Konsum auf 30 Gramm begrenzt.
- Außerdem sollen Mitglieder bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge für den Anbau zu Hause erwerben können.
- Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige ist verboten.
- In den Cannabis-Clubs sowie in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen darf nicht konsumiert werden.
Das vom Bundestag in diesem Jahr beschlossene Cannabisgesetz kam am Freitag, 22. März, abschließend in den Bundesrat. Dort war es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer konnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen. Doch nur Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland votierten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen. Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.