. Eine hochschwangere Frau darf nicht ohne Weiteres aus ihrer Wohnung geworfen und in einer Container-Notunterkunft untergebracht werden. Bestimmt ein Amtsgericht die Zwangsräumung der Wohnung, ist dies nur möglich, wenn das Grundrecht der Mieterin auf körperliche Unversehrtheit gewahrt bleibt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvQ 32/25) Zudem müsse die Versorgung des noch ungeborenen Kindes in der Notunterkunft gewährleistet sein.