Weil das Programm zu schlecht ist, verweigert eine Frau aus Bayern den Rundfunkbeitrag und ist mit ihrer Klage bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen. Die obersten Richter verhandeln seit Mittwoch (1. Oktober) ihren Fall. Die Klägerin meint, dass das Programm weder vielfältig noch ausgewogen sei.