Karlsruhe - Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Eine Verfassungsbeschwerde der Frau hatte Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Gerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf“ verkannt. (Az. 1 BvR 11/20)