Karlsruhe - Im Streit um die zeitweise Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse im Zuge der Strompreisbremse will das Bundesverfassungsgericht am 28. November sein Urteil verkünden. Das kündigte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe an. Insgesamt 22 Betreiber von Ökostromanlagen hatten sich mit Verfassungsbeschwerden an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).