Das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der Union zielt auf drei Bereiche ab: Es sieht vor, dass das Ziel einer Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland für das Aufenthaltsrecht wieder zur Maßgabe werden soll. Dieser Passus war erst 2023 von der damaligen Ampel-Koalition abgeschafft worden.