Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hatte schon im Gesetzgebungsverfahren die Erwartungen gedämpft. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist eine sehr hochschwellige und voraussetzungsvolle Maßnahme", sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney in einer Anhörung. "Sie kommt nur für wenige Fälle in Betracht, in Spanien in circa 2 bis 3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt. In Deutschland wird von jährlich 452 Anordnungen ausgegangen." Laut der jüngst veröffentlichten Dunkelfeldstudie werden nur fünf Prozent der Delikte von Partnerschaftsgewalt angezeigt. 95 Prozent werden der Polizei nicht bekannt.
"Das ist ein erster Schritt"
Ministerin Hubig weiß das wohl alles. Und sie will es nicht bei der Reform des Gewaltschutzgesetzes belassen. "Das ist ein erster Schritt, aber es ist eben nur Teil eines ganzen Maßnahmenpakets", sagte sie im Deutschlandfunk.
Im Bundestag liege ein weiterer Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung von Frauen, die sich zu einer Anzeige entscheiden. Um Kinder zu schützen, könnte dem schlagenden Elternteil künftig das Sorgerecht entzogen werden - dieser Gesetzentwurf komme nächste Woche, kündigte die Ministerin an. Frauen soll es zudem ermöglicht werden, leichter aus Mietverträgen herauszukommen.
"Wir müssen wirklich an vielen Stellen arbeiten, um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen", sagte Hubig. "Es ist ein gesellschaftliches Problem. Es ist kein individuelles Problem."