Klausel gegen queerfeindlichen Hass
Im Grundgesetz soll nach dem Willen der Länder der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität verankert werden. Konkret geht es darum, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Derzeit heißt es an der Stelle: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Die Initiatoren wollen ein Zeichen gegen "queerfeindlichen Hass" setzen. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit von Bundesrat und Bundestag.