Bundesnetzagentur Energiespargeräte im Onlinehandel - Behörde mahnt zur Vorsicht

suj/

Die Bundesnetzagentur hat zahlreiche Geräte im Onlinehandel geprüft, die Energiesparen versprechen. Die tatsächlichen Energiespareffekten seien jedoch fragwürdig.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Energiespargeräte sollen zu einer niedrigeren Stromrechnung führen. Foto: dpa/Jens Wolf

Die Bundesnetzagentur hat zur Vorsicht beim Kauf sogenannter Energiespargeräte im Onlinehandel aufgerufen. Bei der Überprüfung verschiedener Typen solcher Geräte seien zahlreiche formale Mängel wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen und fehlende Ansprechpartner festgestellt worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit.

Nach der Werbung weiterlesen

Im Onlinehandel würden unzählige Energiespargeräte angeboten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprächen. Die Nutzung solcher Geräte sei deshalb unzulässig. „Nach dem Stand der Technik sind auch die Energiespareffekte solcher Geräte fragwürdig“, sagte Behördenchef Klaus Müller laut der Mitteilung.

Nutzen der Geräte ist teils unklar

Laut der Netzagentur sollen die geprüften Energiesparboxen den Stromfluss im Haushalt stabilisieren und zu einer niedrigeren Stromrechnung führen. Dafür würde es genügen, ein solches Gerät in die Steckdose zu stecken. Bei den Geräten wurde jedoch festgestellt, dass die Bauteile häufig unfachmännisch angeschlossen waren und Lötverbindungen fehlten.

Beworben würden die Produkte mit Begriffen wie „Energie- oder Stromsparbox“, „„Elektrosparbox“ oder „Energiespargerät“. Diese sind nicht zu verwechseln mit Energiesparlampen, Energiesparthermostaten oder ähnlichen Produkten, die auch tatsächlich Energieeinsparungen ermöglichten, erinnert die Netzagentur.

In der Online-Marktüberwachung habe die Netzagentur in diesem Jahr bereits 353 Angebote von nicht konformen Energiesparboxen auf diversen Online-Plattformen identifiziert. Auf Hinweis der Behörde seien mehr als eine Million Produkte vom jeweiligen Plattformbetreiber entfernt worden. Die untersuchten Geräte hatte die Behörde außerhalb der EU im Onlinehandel erworben.